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Bildquelle: Region Seefeld

ERHÖHUNG DER AUFENTHALTSABGABE IN DER REGION SEEFELD

Aufgrund vielfältiger Preissteigerungen, vor allem jener für Energiekosten wurde mit Juni 2023 die Aufenthaltsabgabe im Gebiet des Tourismusverbandes Seefeld (Leutasch, Reith, Mösern, Scharnitz und Seefeld) von € 2,80 auf € 3,50 erhöht.

Dies ergibt auch automatisch eine Erhöhung der Freizeitwohnsitz-Pauschale.
Die Höhe der Pauschale für das jeweilige Jahr (01.01.-31.12.) errechnet sich aus der Vervielfachung der gültigen Aufenthaltsabgabe jetzt € 3,50 mit der vom Gesetz vorgeschriebenen Nächtigungszahl, die aufgrund der Größe der Immobilie angesetzt wird.

Die Freizeitwohnsitz-Pauschale umfasst den Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten und dessen Familie bis zum 3. Verwandtschaftsgrad.

Alle Freunde, Bekannte und Gäste außerhalb der Familie sind über unsere Online-Gästemeldung anzumelden und die tägliche Aufenthaltsabgabe dieser Personen ist von Besitzer als Beherberger einzuheben und den Tourismusverband Seefeld abzuführen.

Als Freizeitwohnungsbesitzer erhält der Besitzer eine Freizeitwohnsitz-GästeCard. Diese ermöglicht eine Reihe an Vergünstigungen:

Kostenlose Benützung des Wildmoosbusses während seiner Betriebszeiten im Sommer und Winter sowie die Benützung der Skibusse in Seefeld.

Ermäßigte Loipennutzungstarife: € 10,00 Tagesticket, € 29,00 Loipenmehrtagesticket (1-7 Tage), € 45,00 Loipenmehrtagesticket (1-21 Tage) oder die ermäßigte Jahresgebühr von € 98,00 – alle Ticketformen sind während der gesamten Wintersaison im Onlineshop oder in den Informationsbüros erhältlich und werden auf die Freizeitwohnsitz-Card aufgebucht (Voraussetzung sind PVC-Karten mit QR-Code).

Als Inhaber einer Loipen-Jahreskarte, kann der Besitzer die Regionsbusse sowie die Züge zwischen Innsbruck und Seefeld/Scharnitz mit Langlaufausrüstung ebenfalls kostenlos nutzen (bitte hierzu die ÖBB-Benützungskarte in den Infobüros abholen).

Text-/Bildquelle: Tourismusverband Seefeld